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Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Weiterbildungen mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr.

Weiterbilden und Förderprgramme nutzen!

Die Förderung im Überblick:

Zielgruppe sind Erwerbstätige…

  • in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte
  • eines privatrechtlichen Unternehmens
  • mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.

Ziel: Verbesserung der berufsbezogenen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz

Art und Dauer:

  • betriebsspezifische und darüberhinausgehende Weiterbildung, ortsunabhängig, in Teil- oder Vollzeit
  • 120 Zeitstunden (= 160 Unterrichtsstunden) pro Weiterbildung
  • Ende der Weiterbildung spätestens 30.06.2022

Förderung:

  • 50% der Gesamtausgaben
  • 1.500 Euro pro Teilnehmendem bei max. 30.000 Euro gesamt je Kalenderjahr
  • Als Zeitpunkt der Kostenerstattung gilt das Kalenderjahr, in dem die Weiterbildung beendet wird.

Förderbare Kosten:

  • Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Lernunterlagen/-materialien
  • Personal- und Fahrtkosten externer Weiterbildungsanbieter
  • eigene Personalfreistellungskosten unter bestimmten Voraussetzungen

Antrag:

  • spätestens einen Monat vor geplantem Weiterbildungsbeginn
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag und Vorlage von mind. 3 Vergleichsangeboten (wenn möglich)
  • Nachweis über Sitz/selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz (z. B. Handelsregisterauszug)
  • Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung, falls vorhanden
  • Personenbezogene Angaben zu den vorgesehenen Teilnehmern einschließlich Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
  • Unterlagen zum geplanten Weiterbildungsangebot mit Anbieter, Zeitraum, Stundenumfang, Inhalt und Kosten

Nicht gefördert werden:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
  • Rabatte u.ä. sind vorher von der zu fördernden Summe abzuziehen.
  • Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur Weiterbildungskosten ohne Umsatzsteuer als förderfähig anerkannt.
  • Rechtlich vorgegebene Weiterbildungen zum Erwerb eines Befähigungs-, Sach- und Fachkundenachweises oder einer Fahrerlaubnis.
  • Infoveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse.
  • Weiterbildungen, zu denen schon eine Anmeldung erfolgt ist oder ein Vertrag geschlossen wurde.
  • Weiterbildungen, für die andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.
  • Unselbständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Ziffer 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals).
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO).

Gerne beraten wir Sie hierzu: biz@trier.ihk.de oder (06 51) 97 77-7 90

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.recharge.rlp.de

www.berufliche-weiterbildung.rlp.de

Hier geht es zur Antragstellung!