Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung betrieblicher Weiterbildungen mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
Die Förderung im Überblick:
Zielgruppe sind Erwerbstätige…
- in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte
- eines privatrechtlichen Unternehmens
- mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.
Ziel: Verbesserung der berufsbezogenen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz
Art und Dauer:
- betriebsspezifische und darüberhinausgehende Weiterbildung, ortsunabhängig, in Teil- oder Vollzeit
- 120 Zeitstunden (= 160 Unterrichtsstunden) pro Weiterbildung
- Ende der Weiterbildung spätestens 30.06.2022
Förderung:
- 50% der Gesamtausgaben
- 1.500 Euro pro Teilnehmendem bei max. 30.000 Euro gesamt je Kalenderjahr
- Als Zeitpunkt der Kostenerstattung gilt das Kalenderjahr, in dem die Weiterbildung beendet wird.
Förderbare Kosten:
- Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Lernunterlagen/-materialien
- Personal- und Fahrtkosten externer Weiterbildungsanbieter
- eigene Personalfreistellungskosten unter bestimmten Voraussetzungen
Antrag:
- spätestens einen Monat vor geplantem Weiterbildungsbeginn
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag und Vorlage von mind. 3 Vergleichsangeboten (wenn möglich)
- Nachweis über Sitz/selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz (z. B. Handelsregisterauszug)
- Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung, falls vorhanden
- Personenbezogene Angaben zu den vorgesehenen Teilnehmern einschließlich Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
- Unterlagen zum geplanten Weiterbildungsangebot mit Anbieter, Zeitraum, Stundenumfang, Inhalt und Kosten
Nicht gefördert werden:
- Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
- Rabatte u.ä. sind vorher von der zu fördernden Summe abzuziehen.
- Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur Weiterbildungskosten ohne Umsatzsteuer als förderfähig anerkannt.
- Rechtlich vorgegebene Weiterbildungen zum Erwerb eines Befähigungs-, Sach- und Fachkundenachweises oder einer Fahrerlaubnis.
- Infoveranstaltungen, Fachtagungen, Messen, Kongresse.
- Weiterbildungen, zu denen schon eine Anmeldung erfolgt ist oder ein Vertrag geschlossen wurde.
- Weiterbildungen, für die andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.
- Unselbständige Teile einer Gesamtmaßnahme.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Ziffer 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals).
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO).
Gerne beraten wir Sie hierzu: biz@trier.ihk.de oder (06 51) 97 77-7 90
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.berufliche-weiterbildung.rlp.de
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