Förderung von Weiterbildung
Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz fördern die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Welche der nachfolgend genannten Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommt, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation und der gewählten Weiterbildung.
- Aufstiegs-BAföG
- QualiScheck Rheinland-Pfalz (nur für Maßnahmen, die bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sind)
- Bildungsprämie
- Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium
- Steuerliche Förderung
- Bildungsfreistellung
- NEU für Unternehmen:
- Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung (nur für Maßnahmen, die bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sind)
- Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung (nur für Maßnahmen, die bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sind)
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie durch Anklicken der einzelnen Fördermittel.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung: 0651 97 77 790 oder biz@trier.ihk.de
Bonus nach erfolgreichem Abschluss
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt darüber hinaus einen Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 EUR für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Industriemeister, Fach- und Betriebswirte) unter bestimmten Bedingungen. Existenzgründer, die sich nach einer erfolgreichen Fortbildungsprüfung selbständig machen, können zusätzlich den Aufstiegsbonus II erhalten.
Ansprechpartnerin für den Aufstiegsbonus I bei der IHK Trier ist Brunhilde Frechen, 0651 97 77-750, frechen@trier.ihk.de
Nähere Informationen erhalten Sie hier.