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19.05.2021

Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, werden im Jahr 2021 nach der Weiterentwicklung der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen – auch digitalen – Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildendem einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro. 

 Die Förderungen im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie hier.