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Startseite » Neues Aufstiegs-BAföG: Gutes Paket mit Potenzial!
17.08.2020

Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung. Als Pendant zum Studierenden-BAföG beinhaltet dieses Förderinstrument Beiträge – teils als Zuschuss, teils als Darlehen – zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt. Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 noch einmal kräftig aufgestockt.

Umfangreiche Leistungsverbesserungen …

So beträgt der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nun 50 statt wie bislang 40 Prozent. Außerdem muss der Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit künftig nicht mehr zurückgezahlt werden. Der Erlass von Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung wird ebenfalls großzügiger als bisher gehandhabt. Und auch Familien und Alleinerziehende profitieren von attraktiveren Förderkonditionen. Zu guter Letzt besteht ab sofort auf jeder Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) ein neuer AFBG-Förderanspruch. Damit können jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG flankiert werden.

… nützen auch den Unternehmen

Das neue Aufstiegs-BAföG ist ein gutes Paket. Es macht die Höhere Berufsbildung insgesamt attraktiver und kann dazu beitragen, dem Fachkräftemangel der Unternehmen in diesem Bereich zu begegnen. Das wird noch wichtiger, wenn sich die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie nach und nach wieder belebt. Gut wäre allerdings, das AFBG würde sich gegenüber innovativen Online-Lösungen noch stärker öffnen und auch solche Formate fördern, in denen der Lernprozess nicht durchgehend von einer Lehrkraft gesteuert wird. Für die Unternehmen beziehungsweise deren angehenden Fachkräfte ist zudem ein einheitlicher Verwaltungsvollzug in den Ländern wichtig, der die Möglichkeiten des Gesetzes optimal ausschöpfen sollte.

Informationen in die Breite tragen

Damit das neue AFBG seine positive Wirkung auf die Fachkräftesicherung voll entfalten kann, müssen aber nicht nur die neuen Förderregeln bekannt gemacht werden. Auch kommt es darauf an, die Höhere Berufsbildung selbst mit ihren vorzüglichen Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven noch stärker zu bewerben. Zwar haben in Deutschland rund 2,5 Millionen Erwerbstätige einen solchen Abschluss, und allein die IHKs nehmen hier jedes Jahr rund 60.000 Prüfungen ab. Dass Absolventen der Höheren Berufsbildung noch seltener arbeitslos sind als ihre Akademiker-Kollegen und dass beruflich Qualifizierte schon früh im Erwerbsleben gutes Geld verdienen, wissen aber noch zu wenige. Im Interesse der Unternehmen, die diese Fachkräfte brauchen, sind hier mehr Information und Aufklärung erforderlich – auch im Rahmen der Berufsorientierung. Denn klar ist: Berufliche Weiterbildung zahlt sich aus!

Neue Abschlussbezeichnungen zügig umsetzen

Die neu eingeführten Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ unterstreichen die hohe Wertigkeit von Abschlüssen der Höheren Berufsbildung. Sie können noch mehr jüngere Menschen für einen Weg in der Beruflichen Bildung begeistern. Wichtig ist daher, dass diese guten Begriffe zügig den Weg auf die Zeugnisse und damit zu Unternehmen und Beschäftigten finden. Hier sind vor allem die Wirtschafts- und Sozialpartner in der Pflicht. In Kombination mit dem neuen, großzügigeren Aufstiegs-BAföG können die neuen Bezeichnungen dann Wirkung entfalten – und helfen, die Fachkräftelücke bei den beruflich Qualifizierten zu verkleinern.

Quelle: DIHK