Zum Hauptinhalt springen Zu den Weiterbildungskategorien
Startseite » Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und Verwalter 📚🏢
26.06.2025

Mit unserem umfangreichen Immobilien-Seminarangebot noch bis Ende 2025 die Weiterbildungsverpflichtung absolvieren 🚀 

Mit unserem umfangreichen Immobilien-Seminarangebot können Sie noch bis Ende 2025 die Weiterbildungsverpflichtung bequem und effizient absolvieren. 💪

Für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren. Diese Regelung dient dazu, die Qualität und Professionalität in der Branche zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Die Aufsichtsbehörden haben das Recht, zu überprüfen, ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde.

Die Weiterbildungspflicht betrifft nicht nur den Gewerbetreibenden selbst, sondern auch seine Mitarbeiter, die mit der Wohnimmobilienverwaltung und der Maklertätigkeit betraut sind. Sollte ein Unternehmen sowohl Wohnimmobilienverwaltung als auch Maklertätigkeiten ausüben, gilt die Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren für jeden dieser Bereiche einzeln. Dies bedeutet, dass insgesamt 40 Stunden Weiterbildung erforderlich sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Unser speziell auf die Immobilienbranche zugeschnittenes Seminarangebot bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Weiterbildungsverpflichtung nachzuweisen und gleichzeitig Ihr Fachwissen zu erweitern.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich und Ihre Mitarbeiter optimal auf die Herausforderungen der Branche vorzubereiten und Ihre berufliche Kompetenz zu stärken. 🎓

 

08. Juli 2025

(20 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)

 

08. Juli 2025
(20 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)

 

16. September 2025
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)

 

06. Oktober 2025
(7 Stunden Weiterbildung im Sinne des § 34c Abs. 2a der GewO)