Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Debitorenbuchhaltung, Credit- und Forderungsmanagement, Finanzen und Controlling, die einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Credit- und Forderungsmanagement suchen und betriebliche Anpassungen erfolgreich umsetzen wollen.
Ziel
Verbessern Sie langfristig die Effizienz des Forderungsmanagements für Ihr Unternehmen.
Inhalt
In diesem Seminar werden neue Entwicklungen im Credit- und Forderungsmanagement vorgestellt, die die Arbeit in diesem Bereich bald spürbar verändern werden. Es wird diskutiert, wie Chancen genutzt und Risiken vermieden werden können. Außerdem werden Handlungsoptionen und Anpassungsmöglichkeiten besprochen. Inhalte können bei Bedarf kurzfristig ergänzt oder angepasst werden, um aktuelle Themen abzudecken.
Teil I Verpflichtende E-Rechnung im B2B-Geschäft
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland verpflichtend. Allerdings werden PDF-Dateien nicht mehr als E-Rechnung akzeptiert. Nur strukturierte XML-Dateien wie das X-Rechnungsformat oder das ZUGFeRD 2.x-Format werden akzeptiert. Es ist entschieden, dass Unternehmen in Deutschland ab Januar 2025 eingehende E-Rechnungen akzeptieren müssen. Für die Erstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsregelungen bis Januar 2028.
Teil II ViDA: VAT in the Digital Age
Die EU möchte den Mehrwertsteuerbetrug durch ihre Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) reduzieren. Dazu ist geplant, dass Rechnungen innerhalb von zwei Tagen erstellt und einzeln im innergemeinschaftlichen Handel gemeldet werden müssen, sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das, was bisher nur für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr vorgesehen war, auch nationale Ver-änderungen mit sich bringen wird. Die Umsetzung erfordert einige technische und organisatorische Anpassungen und ist bis 2028 geplant.
Teil III Harmonisierung des Insolvenzrechts in der EU
Die EU arbeitet daran, wesentliche Bestandteile des Insolvenzrechts in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Insgesamt sind sieben Kernpunkte geplant. Einige dieser Regelungen sind in Deutschland unproblematisch, da sie bereits in der Insolvenzordnung so oder noch strenger geregelt sind, wie beispielsweise der Gläubigerausschuss, die Insolvenzantragspflicht und die Insolvenzanfechtung. Andere Regelungen wie der europaweite Zugriff der Insolvenzverwalter auf Vermögensregister und die Erklärung/Merkblatt von Insolvenzverfahren in verständlicher Sprache sind positiv zu bewerten. Allerdings sind aus Gläubigersicht zwei Regelungspunkte sehr kritisch zu bewerten. Es handelt sich um das sogenannte Pre-Pack-Verfahren, welches in Deutschland bislang nicht bekannt ist, jedoch in den Niederlanden bereits ähnlich praktiziert wird. Des Weiteren gibt es das vereinfachte Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen, welches an die spanische Verfahrensweise angelehnt ist. Letztere Punkte stellen in Deutschland quasi einen Paradigmenwechsel dar: Statt Gläubigerschutz wird künftig Schuldnerschutz gewährt!
Teil IV Neue Verordnung über Zahlungsverzug im B2B-Geschäftsverkehr
Da die EU-Richtlinie von 2011, entgegen der damaligen Zielsetzung, nicht zum Erfolg geführt hat (die EU kommt zu der Einschätzung, dass 60% aller Rechnungen am Fälligkeitstag noch nicht beglichen sind), plant die EU, die Regelungen zu „verschärfen“ (bzw. aus Sicht der KMU zu verbessern). Nach dem Verordnungsentwurf sollen Gläubiger verpflichtet werden, Verzugszinsen und die Aufwandspauschale in neuer Höhe von 50 Euro pro fälliger Rechnung bei den säumigen Schuldnern einzutreiben. Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen. Außerdem wird gefordert, dass die EU-Mitgliedstaaten Schulungen im Bereich Kreditmanagement und Finanzwissen, einschließlich digitaler Zahlungsmethoden, fördern und anbieten.
Voraussetzung
Technische Voraussetzungen:
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 / macOS 11 / Android 10 / iOS 11 / iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload (Speedtest)
Weitere Informationen
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (auch Inhouse) kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz für Einzelpersonen oder über das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen mit bis zu 1.500 EUR pro Teilnehmendem gefördert werden.
Wichtig: Der Antrag muss einen Monat vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
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Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Ort
Termine
Zeitraum: 20. März 2025 – 20. März 2025
Unterrichtseinheiten: 4
Donnerstag, 09:00 bis 12:30 Uhr