Ziel
Jedes EU-Unternehmen darf Waren exportieren und muss dazu „nur“ die von der EU oder der Bundesregierung aufgestellten Regeln für den Export von Waren beachten. Unternehmen sind jedoch zunehmend gezwungen und gefordert die verschärften Exportkontrollregeln zu beachten. Auch mit Know-how ist sorgsam umzugehen, um keine terroristischen Aktivitäten oder Länder, die sich nicht an internationale Abkommen halten, zu unterstützen.
In diesem Webinar werden systematisch die geltenden Regeln der Exportkontrolle vermittelt und die praktische Anwendung trainiert: Wo finden sich die in die Ausfuhranmeldung einzutragenden Codierungen für ATLAS, welche Bedeutung haben diese und wie sollte die Dokumentation der Exportkontrolle erfolgen?
Inhalt
- Erläuterung der Grundbegriffe und rechtliche Einordnung
- Ausführereigenschaft
- Die wichtigsten Rechtsvorschriften und ihre Inhalte
- Personenbezogene und länderbezogene Exportkontrolle
- Güterbezogene Exportkontrolle
- Umschlüsselungsverzeichnis und weitere Hilfsmittel
- Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO
- Genehmigungsarten und Hilfestellung des BAFA (Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Sammelgenehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste)
- ATLAS-Genehmigungscodierungen
Weitere Informationen
Referent ist Herr Dr. Thomas Weiß, Osnabrück
Anmeldeschluss ist der 21. März 2023.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Ort
Termine
Zeitraum: 31. August 2023
Termininfo: Donnerstag, 31.08.2023 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Uhrzeit: 09:00 – 13:00
Unterrichtseinheiten: 5
Anzahl Termine: 1