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[themtext] => Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. In dem Kurs bekommen Sie eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz sowie Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle und die praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten.
1. Online-Sprint: Gesetzlicher Rahmen und Rechtspflichten aus dem HinschG
- Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
- Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
- Organisatorische Herausfoderungen
- Praktische Implementierung der Meldestelle
2. Online-Sprint: Hinweisgebersystem im Compliance Management
- Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Sytsems
- Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende Senken
- Beispiele für eine erfolgreiche Implementierung
3. Online-Sprint: Praktisches Hinweisgebermanagement
- Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand korrekter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss
Der Sprint erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
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[vstb3BesondereHinweise] => Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (auch Inhouse) kann über den
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Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen mit bis zu 1.500 EUR pro Teilnehmendem gefördert werden.
Wichtig: Der Antrag muss einen Monat vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Sie möchten dieses Seminar als exklusives Training für Ihr Unternehmen buchen?
Hier geht's zur Anfrage.
[vstb3Voraussetzungen] => Technische Voraussetzungen:
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 / macOS 11 / Android 10 / iOS 11 / iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
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[vstb3Zielsetzung] => Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal für potenzielle Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben, bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Hinweisgebersysteme als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen – Live Online Sprint
Zielgruppe
Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, unabhängig von vorhandenen Vorerfahrungen, sowie Führungskräfte, Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision, um eine ganzheitliche Sensibilisierung und erfolgreiche Implementierung sicherzustellen.
Ziel
Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal für potenzielle Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben, bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen.
Inhalt
Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. In dem Kurs bekommen Sie eine Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz sowie Einblicke in die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle und die praktische Umsetzung von Hinweisen anhand konkreter Fälle. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten.
1. Online-Sprint: Gesetzlicher Rahmen und Rechtspflichten aus dem HinschG
- Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
- Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
- Organisatorische Herausfoderungen
- Praktische Implementierung der Meldestelle
2. Online-Sprint: Hinweisgebersystem im Compliance Management
- Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Sytsems
- Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende Senken
- Beispiele für eine erfolgreiche Implementierung
3. Online-Sprint: Praktisches Hinweisgebermanagement
- Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand korrekter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss
Der Sprint erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Voraussetzung
Technische Voraussetzungen:
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 / macOS 11 / Android 10 / iOS 11 / iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam (dringend empfohlen)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload (Speedtest)
Weitere Informationen
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (auch Inhouse) kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz für Einzelpersonen oder über das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen mit bis zu 1.500 EUR pro Teilnehmendem gefördert werden.
Wichtig: Der Antrag muss einen Monat vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Sie möchten dieses Seminar als exklusives Training für Ihr Unternehmen buchen? Hier geht's zur Anfrage.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Ort
Straße, Ort: virtuelles Klassenzimmer,
virtuelles Klassenzimmer
Online,
Online-Veranstaltung
virtuelles Klassenzimmer
Live Online
Termine
Zeitraum:
19. November 2024
–
26. November 2024
Unterrichtseinheiten: 3
3 Termine à 60 Minuten: 19.11., 21.11. und 26.11.2024, 15:00 bis 16:00 UhrTerminplan und Flyer
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Kosten
Veranstalter
IHK-Bildungszentrum
54292 Trier
Ansprechpartner
Susanne Babion
Abteilung: Weiterbildung
E-Mail: babion@trier.ihk.de
Telefon: (0651) 97 77-7 06
Anmeldung