Zielgruppe
Vorgesetzte, Sachbearbeiter und Mitarbeiter, die Lieferantenerklärungen erstellen, anfordern oder
kontrollieren bzw. dafür Verantwortung tragen.
Ziel
Lieferantenerklärungen spielen im internationalen Warenverkehr immer dann eine Rolle, wenn Zollvergünstigungen, sogenannte Zollpräferenzen, in Anspruch genommen werden sollen. Dabei dienen sie dem exportierenden Unternehmen als Vornachweis zur Beantragung eines Präferenznachweises wie der EUR, 1 oder der EUR-MED. Aber auch Unternehmen, die nicht ins Ausland liefern, kommen häufig mit Lieferantenerklärungen in Kontakt, Denn nur mithilfe einer lückenlosen Dokumentation vom Hersteller über den Zulieferer bis hin zum exportierenden Unternehmen ist der korrekte Warenursprung sicherzustellen.
Der Lieferant kann die Erklärung eigenverantwortlich erstellen, ist aber verpflichtet, den vorgeschriebenen Wortlaut gemäß Verordnung (EU) Nr. 2015/2447 zu verwenden, Das Ausfüllen der darin enthaltenen Leer Felder, insbesondere der Länderangaben, stellt den Lieferanten dabei nicht selten vor eine Herausforderung. Abhängig von Produkt und Land muss individuell geprüft werden, ob der Präferenzursprung erreicht wird. Falsche Angaben können weitreichende Konsequenzen haben.
Das Seminar beleuchtet die Hintergründe und Regelungen, die bei der Anforderung, Erstellung und Kontrolle von Lieferantenerklärungen beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis ergänzen die Veranstaltung.
Inhalt
- Mit und ohne Präferenzursprung
- Einzel- und Langzeit-Lieferantenerklärung
- Formale Anforderungen für die Ausstellung
- Prüfungsmöglichkeiten (Auskunftsblatt INF.4)
- Kumulierungsvermerke in den Lieferantenerklärungen
2. Einführung in die Präferenzursprungsregel
- Präferenzabkommen der EU
- Anwendung der Ursprungsregeln
- Bestimmung und Nachweis des Kumulierungsvermerks
- Bestimmung und Nachweis des Länderkreises
- Wichtige Besonderheiten
3. Praktische Beispiele und Diskussion
Weitere Informationen
Referent: Dr. Ralf Ruprecht, Heidelberg
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Ort
Veranstaltungsdaten
Zeitraum: 1. Dezember 2026 – 1. Dezember 2026
Uhrzeit: 9:00 bis 16:30 Uhr
Unterrichtsstunden: 7