Was macht man eigentlich als Wirtschaftsfachwirt/in?
Welche Aufgaben übernimmt ein/e Industriemeister/in?
Welche Aussichten hat man als Bilanzbuchhalter/in?
So oder so ähnlich klingen Ihre Fragen auch?
Viele unserer Teilnehmer fragen sich vor Beginn einer Weiterbildung, welche Vorteile die Fortbildung für die berufliche Karriere mit sich bringt, welchen Herausforderungen man sich stellen muss, wie aufwendig der Vorbereitungslehrgang ist und was man letztendlich mit dem dann erreichten Abschluss machen kann.
Wir haben Ihnen Informationen zu all unseren angebotenen Aufstiegsfortbildungen zusammengestellt, die Ihre Fragen beantworten.
Gerne stehen wir Ihnen beim Entscheidungsprozess auch persönlich zur Seite und helfen Ihnen bei einem individuellen Beratungsgespräch weiter. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist der Ausbilderschein unverzichtbar. Die Ausbildereignungsprüfung ist eine der Voraussetzungen, um als verantwortlicher Ausbilder in einem Unternehmen ausbilden zu können. Grundlage ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO).
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung weist man die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.
Inhalte
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Das Handlungsfeld „Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen“ umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen.
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Erstellung von Auszubildenden mitwirken
Das Modul „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ beinhaltet die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten.
3. Ausbildung durchführen
Das Themengebiet „Ausbildung durchführen“ enthält die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert zu fördern.
4. Ausbildung abschließen
Das Handlungsfeld „Ausbildung abschließen“ umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven für die Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen. Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Voraussetzungen
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen, um die Weiterbildung zu belegen.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Betriebswirte sind befähigt, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen der Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs, entwickeln zu können. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang üben sie folgende Aufgaben aus:
- Strategiefindung und -umsetzung im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung,
- Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
- Auswahl und Einsatz der personalwirtschaftlichen Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele,
- Leitung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung, einer Fachwirt- oder Fachkaufmannfortbildungsprüfung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse
- Marketing-Management
- Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmens
- Finanzwirtschaftliche Steuerung des Unternehmens
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung
- Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen
Führung und Management im Unternehmen
- Unternehmensführung
- Unternehmensorganisation und Projektmanagement
- Personalmanagement
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Betriebswirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Juli 2006, geändert durch die vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 16. Oktober 2016 (BGBI. I S. 2390), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
- die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
- Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen verfügen über die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.10.2015 (BGBl I Nr. 42), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 76 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau oder
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Handelsfachwirte sind in den verschiedenen Bereichen des Einzelhandels, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel tätig. Sie planen, koordinieren, steuern und kontrollieren handelsspezifische Geschäftsprozesse, vor allem in den betrieblichen Funktionsbereichen Ein- und Verkauf, Marketing und Vertrieb, Logistik oder Personal. Sie erledigen Aufgaben im Rechnungswesen und bereiten Entscheidungen für die Geschäftsleitung vor. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen führen sie Mitarbeiter*innen, fördern deren berufliche Entwicklung und Weiterbildung, organisieren die Berufsausbildung und führen sie durch.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Handelsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Berufliche Qualifikation“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Handelsfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 13. Mai 2014 (BGBl. Nr. 20, S. 527), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 73 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.
Warum Industriemeister werden?
Der Abschluss zum/r Industriemeister/in ist eine Aufstiegsfortbildung, welche auf die vorhandene berufliche Ausbildung und Erfahrung aufbaut. Durch die Weiterbildung erlernt man komplexe planerische Aufgaben und Aktivitäten auszuführen. Als Fach- und Führungskraft arbeitet man hauptsächlich in industriellen Produktionen großer Unternehmen. Industriemeister/innen sorgen für den reibungslosen Ablauf. In der Produktion organisierst man bspw. das Personal, erstellt Schichtpläne und ist für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen verantwortlich. Man stellt zudem sicher, dass alle benötigten Betriebsmittel in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind. Ebenfalls wichtig ist auch die Güte der hergestellten Produkte, die mit Methoden des Qualitätsmanagements geprüft werden.
Welche Fachrichtungen gibt es?
Es gibt über 50 verschiedene Fachrichtungen. Am beliebtesten sind die Fachrichtungen Metall, Elektrotechnik und Chemie, die viele diverse Bildungseinrichtungen anbieten. Für annähernd jede industrielle Branche existieren weiterhin noch zusätzliche Fachrichtungen, beispielsweise den Industriemeister Papier, Kunststoff oder Holz.
Fachrichtung Metall
Industriemeister/innen im Fachbereich Metall sind verantwortlich für reibungslose Abläufe in der Produktion, müssen den Qualitätsstandard überprüfen und sind zeitgleich verantwortlich für die Bereiche Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Metall verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Fachübergreifende Basisqualifikationen
- Anwenden von technisch naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten
- Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsbereich „Technik“
- Produktionsabläufe und -anläufe veranlassen und überwachen sowie Betriebsstörungen erkennen und beseitigen
- Energieversorgung im Betrieb sicherstellen
- Arbeitsplätze einrichten und Arbeitssicherheit gewährleisten
- Qualitäts- und Quantitätsvorgaben umsetzen
- Verbesserungsprozess steuern
- Im Handlungsbereich „Organisation“
- Arbeitsabläufe planen, umsetzen und überwachen
- Kapazitäts- und Kostenpläne erstellen, Kostenentwicklung und Budgetvorhaben überwachen
- Innovationen umsetzen
- Termine überwachen
- Informationsfluss und Zusammenarbeit sichern
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
- Im Handlungsbereich „Führung und Personal“
- Personal- und Personalentwicklungsbedarf planen
- Mitarbeiter führen, motivieren und fördern
- Entwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter und der Auszubildenden gewährleisten
- Qualitätsmanagementziele umsetzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
- Kunden und Lieferanten beraten und betreuen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Metall aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 12. Dezember 1997 (BGBl I, S. 2923ff.), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 14. der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Fachrichtung Elektrotechnik
Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik steuern und koordinieren in Betrieben der Elektroindustrie die Arbeitsprozesse, überprüfen die Fertigungsabläufe und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung verantwortlich.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation
- Im Handlungsbereich „Technik“
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik, oder
- Automatisierungs- und Informationstechnik
- Im Handlungsbereich „Organisation“
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Im Handlungsbereich „Führung und Personal“
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3133), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 29 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
Geprüfte Industriemeister/innen der Fachrichtung Printmedien arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie gestalten alle Arbeitsabläufe bei der Konzeption und Produktion von Printmedien, stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein und sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Printmedien verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsfeld Medienproduktion,
– Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
– Printmedienproduktion
– Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozesse
– Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssystem
- im Handlungsfeld Führung und Organisation,
– Personalmanagement
– Marketing
– Kosten- und Leistungsmanagement
– Medienrechtliche Vorschriften
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Printmedien aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 276f., Art. 11), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Printmedien / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien haben.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Kellermeister/innen obliegt die Führung der Weinkellerei als Produktions- oder Betriebsleiter/in. Neben den Verwaltungs- und Managementarbeiten gehören zu den wesentlichen Tätigkeiten eines/er Kellermeister/in die Traubenbearbeitung und -verarbeitung, der Ausbau sowie die Pflege und Verarbeitung der Weine sowie Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -sicherung. Nach der abgeschlossenen Fortbildung soll der/die ‚Kellermeister/in‘ in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Zudem soll er/sie sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen in der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einstellen können sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitgestalten können.
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
- Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Mathematische und physikalische Grundlagen
- Rechnen mit Größengleichungen, Zahlenwertgleichungen, Einheitengleichungen
- Berechnung von Maßänderungen
- Berechnung eines Verschnitts
- Berechnung des Energiebedarfs
- Druckberechnungen
- Chemische Grundlagen
- Grundlagen der Chemie
- Organische und anorganische Chemie
- Weinchemie
- Kellerbuchführung und Weinrecht
- Weinrechtliche Bestimmungen
- Kellerbuchführung
- Kellerwirtschaft und Kellertechnik
- Wein-, Sekt- und Saftzubereitung
- Technische Einrichtungen für den
- Produktionsablauf
- Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit
Fachpraxis
- Kellertechnik
- Weinbeurteilung
- Chemische Analysetechnik
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Kellermeister-Prüfung ist zugelassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Weinwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
- Die „Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen“ sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Logistikmeister sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Logistikmeister verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
Beruf- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen
Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Handlungsspezifische Qualifikationen
- im Handlungsfeld Logistikprozesse,
- Logistikkonzept
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
- im Handlungsfeld Betriebliche Organisation und Kostenwesen,
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
- im Handlungsfeld Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung.
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Nachweis der Qualifikation
Die unter „Beruflichen Qualifikationen“ beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Logistikmeister aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 50 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
- eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die oben genannten Praxiszeiten hinaus ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Ferner muss der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen und damit die Ausbildereignung nachgewiesen werden.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Logistikmeisters haben.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Medienfachwirte Print arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens, um Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie stellen sich flexibel auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements ein. Entsprechend den Kundenforderungen bieten sie sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen an. Sie gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mit. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Medienfachwirte Print verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:
Grundlegende Qualifikationen
• Rechtsbewusstes Handeln,
• Betriebswirtschaftliches Handeln,
• Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
• Zusammenarbeit im Betrieb.
Handlungsspezifische Qualifikationen
• im Handlungsfeld Medienproduktion,
– Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
– Printmedienproduktion
– Druckvorstufenprozesse
– Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
• im Handlungsfeld Führung und Organisation
– Personalmanagement
– Marketing
– Kosten- und Leistungsmanagement
– Medienrechtliche Vorschriften
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Medienfachwirt – Print aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894), zuletzt geändert am 26. März 2014 (BGBl. I S. 276f., Art. 11), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt worden.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirts Print/einer Geprüften Medienfachwirtin Print haben.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Technische Betriebswirte haben die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
- Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
- Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
- Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Berufliche Qualifikation
Technische Betriebswirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
– Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, z.B.
- Berücksichtigen der Konjunktur und Wirtschaftspolitik
- Beschreiben der Ziele und Institutionen der Europäischen Union und der internationalen Wirtschaftsorganisationen
- Berücksichtigen der Bestimmungsfaktoren für Standort- und Rechtsformwahl
– Rechnungswesen, z.B.
- Berücksichtigen der Finanzbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
- Interpretieren von Jahresabschlüssen
- Anwenden von Kostenrechnungssystemen
- Berücksichtigen von unternehmensbezogenen Steuern bei betrieblichen Entscheidungen
– Finanzierung und Investition, z.B.
- Analysieren finanzwirtschaftlicher Prozesse
- Vorbereiten und Durchführen von Investitionsrechnungen
- Durchführen von Nutzwertrechnungen
- Beurteilen von Finanzierungsformen und Erstellen von Finanzplänen
– Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Beherrschen der Marketinginstrumente
- Beurteilen des Produktlebenszyklus, Mitwirken bei der Produktplanung
- Anwenden der Instrumente der Einkaufspolitik und des Einkaufsmarketings sowie der Bedarfsermittlungsmethoden, Beherrschen der Beschaffungsprozesse
- Beherrschen der unterschiedlichen Materialfluss- und Lagersysteme und Logistikkonzepte
- Beurteilen von Produktionsplanungs- und Steuerungssystemen
Management und Führung
– Organisation und Unternehmensführung
- Planungskonzepte
- Organisationsentwicklung
- Projektmanagement und persönliche Planungstechniken
- integrative Managementsysteme
- Moderations- und Präsentationstechniken
– Personalmanagement, z.B.
- Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung, Personalführung und -beurteilung
- Arbeits- und Sozialrecht
– Informations- und Kommunikationstechniken, z.B.
- Datensicherung, Datenschutz und Datenschutzrecht
- Auswahl von IT-Systemen und Einführung von Anwendersoftware
- Kommunikationsnetze und -systeme auf Medien bezogen
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Technische Betriebswirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 22. November 2004 (BGBl. I, S.2907), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 27 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt oder eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage:
- betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
- Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
- anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Nachweis der Qualifikation
Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Wirtschaftsfachwirt aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 26.08.2008 (BGBl. I S. 1752), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 43 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen unter der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den genannten Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes haben.